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Teilnahmeberechtigung
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an den Landesmeisterschaften und Landespokalschießen können nur Mitglieder des SGSSV teilnehmen – die Ausnahme bildet Western, wobei die BDS-Mitgliedschaft erforderlich ist. Helfer und Schießleiter müssen volljährig sein.
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Nenntermine
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die festgelegten Nenntermine sind unbedingt einzuhalten - verspätet eingehende Nennungen werden nicht bearbeitet.
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Sportordnung
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die Landesmeisterschaften werden auf der Grundlage des BDS-Sporthandbuches durchgeführt
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unter 18 Jahren ist kein Großkaliberschießen möglich
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Startgelder
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Bei einer Nichtteilnahme erfolgte keine Rückerstattung der Startgebühren - Startgeld ist Reuegeld!
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Startlisten
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die Startlisten sind verbindlich, die Bahnen und Durchgänge sind einzuhalten
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Fehler in den Startlisten bitte in der Geschäftsstelle Callenberg melden. Gleiches gilt, wenn keine Teilnahmebestätigung vorliegt - 2 Tage vor der betreffenden Meisterschaft werden keinerlei Änderungen mehr bearbeitet.
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Proteste
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können bei allen Landesmeisterschaften und Landespokalschießen schriftlich und mit 25,00€ Protestgebühr bei der Wettkampfleitung eingereicht werden - bei Anerkennung des Protestes werden diese an den Antragsteller zurückgezahlt, bei Ablehnung verfällt die Gebühr zugunsten des SGSSV