Hinweise zu den Nennungen und deren Meldemöglichkeiten
Landesmeisterschaften welche über mehrere Tage durchgeführt werden, erfordern es, dass der Wettkampftag angegeben wird. Wird kein genauer Termin gemeldet, so erfolgt die Einteilung entsprechend der freien Standkapazität. Eine nachträgliche Änderung der Standvergabe oder des Starttages ist nicht möglich. Die festgelegten Nenntermine sind unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Nennungen werden nicht berücksichtigt und auch nicht bearbeitet.
Wenn bei der Landesmeisterschaft 25 m Kurzwaffen, 50m und 100m Langwaffenschießen kein Wettkampftag angegeben wird, so erfolgt die Einordung der Starter/innen entsprechend der vorhandenen Standkapazität.
Bei Unklarheiten bezüglich der Einordnung der Waffen in die Wertungsklassen, kann jederzeit Rücksprache mit den Geschäftsstellen genommen werden.
Änderungen zu den abgegebenen Meldungen können nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden - 2 Tage vor der betreffenden Meisterschaft werden keinerlei Änderungen mehr bearbeitet.
Auf der Homepage lässt sich in den Startlisten die Teilnahme einsehen. Wenn keine Teilnahmebestätigung vorliegt - bitte in der Geschäftsstelle Callenberg nachfragen.
Meldemöglichkeiten:
Meldungen werden ausschließlich über die Geschäftsstelle Callenberg bearbeitet.
Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:
1. per Post (SGGSV / Jan Röhner / Sonnengasse 8 / 09337 Callenberg) |
2. per ( Email) |
3. per Onlineformular |
4. per Fax (032223734885) |
erfolgt die Nennung formlos, so ist es zwingend erforderlich, dass: |
1. Name(n) und Vorname(n) |
2. die Altersklasse(n) |
3. die Wertungsklasse(n) |
4. die Vereinsnummer |
5. und der Wettkampftag anzugeben sind |
6. unvollständige Nennungen werden nicht berücksichtigt |